Anzahl der Beiträge : 175 Anmeldedatum : 06.05.10 Alter : 27 Ort : Im Schloss
Thema: Die Magien Mo Mai 24, 2010 3:13 pm
Hier werden die erlaubten Magien aufgelistet. Dieser Thread sollte wirklich genaustens durchgelesen werden, damit keine Missverständnisse o.ä. auftreten. Bitte haltet euch an die Magien, man kann nicht perfekt zaubern!
Magien
Schwarzmagie:
Schwarzmagie wird auch oft elemantare Magie genannt. Sie betrifft Feuer, Wasser, Eis, Blitz & Donner, selten auch Erde. Es ist eine starke und zugleich mächtige Magie, welche nur innerhalb des Unterrichts angewand werden darf. Allerdings erfordert sie viel Können und Wissen, weshalb Anfänger meist ziemliche Probleme mit dieser Magie haben. Sobald man sie einsetzt, ist die Zauberkraft am Anfang sehr stark, lässt jedoch nach einiger Zeit nach. Die Magie erfordert Kraft, weshalb der Körper nach langer Magie-Zeit ausgelaugt ist und sich erhohlen muss.
Außerhalb des Unterrichts verboten anzuwenden!
Andere Elemente, außer die dort aufgezählten sind ohne Besprechung mit den Admins verboten!
Erfordernd Können, Wissen und Kraft, kann deshalb nicht sofort perfekt angewendet werden.
Auf Grund des Energie Verbrauchs (sollte man Schwarzmagie anweden), braucht der Körper eine Pause, wegen der dahin gegangenen Kraft. Das ist bitte zu beachten!
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Weißmagie:
Weißmagie ist die Kunst der Heilung und der Wiederbelebung. Genau wie bei der Schwarzmagie erfordert auch diese Kraft, Kenntnisse und Übung. Es kommt nicht selten vor, wo andere Magier im Versuch jemanden zu heilen dabei selbst umkommen. Vorallem die Wiederbelbung ist mit absoluter Vorsicht zu genießen, da man selbst sterben kann, indem man jemanden das Leben rettet. Sollte man nicht umkommen, trägt man trotzdem geistige Wunden davon. Für Heiler ist zu bedenken, dass man selbst leidet, indem man Wunden flickt. Profis hingegen tragen selten Schmerzen davon, Neulinge beinahe immer. Weißmagie ist wirklich keine einfache Magie, wenngleich sie eigentlich leicht zu erlernen ist. Da sie normalerweise keinen großen Schaden im Schloss anrichten kann, ist sie außerhalb des Unterrichts und in Krankheitsfällen erlaubt.